|

Als Geschäftsführer
der Fa. Rekra mit langjähriger Erfahrung in der Demontage von Feuerlöschgeräten
habe ich mir das Ziel gesetzt, nicht mehr einsatzfähige Feuerlöschgeräte
zu verwerten bzw. die einzelnen Stoffe einer Wiederverwertung zuzuführen,
damit die Umwelt nicht noch mehr belastet wird.
Im Rahmen
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist das Unternehmen
ausgebildet und geprüft. D.
h., die Fa. Rekra ist dazu berechtigt, komplette Feuerlöschgeräte aller
Hersteller, von Pulverlöschgeräten bis zu Flüssiglöschgeräten, beim Abfallerzeuger
abzuholen und zu verwerten.
Als staatlich
anerkannter Betrieb zur Demontage von Feuerlöschtechnik erfüllt die Fa.
Rekra somit alle gesetzlichen Bestimmungen.
Zu unseren
Kunden gehören Hersteller und Vertriebsfirmen von Feuerlöschgeräten, Abfallentsorger,
und kommunale Einrichtungen. |